Der ADFC freut sich, dass nach Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt als drittes Bundesland beschlossen hat die ERA 2010, ein Regelwerk für die Gestaltung von Radverkehrsanlagen, bei allen Planungen für Landes- und Bundesstraßen sowie für Fördermaßnahmen nach dem Entflechtungsgesetz/GVFG in Kommunen verbindlich anzuwenden. Veröffentlicht ist das in MBL.LSA Nr. 43/2011 vom 30.12.2011. Für sonstige kommunale Straßen wird die Anwendung empfohlen. Damit können radverkehrsfreundliche und verkehrssichere Straßenneubauten und –sanierungen realisiert werden. Außerdem bekommen die unteren Verkehrsbehörden eine Handreichung zur Überprüfung der Radwegebenutzungspflichten. Wichtig ist es allerdings auch, die betroffenen Beschäftigten, z. B. bei der deutschen Fahrradakademie, in der Anwendung der ERA 2010 zu schulen.
Bild: Anwendung ERA 2010 auf bestehender Straße: Mittelstreifen entfernt Radfahrstreifen markiert; An der Salzwiese, Bad Gandersheim, Niedersachsen.
Meldet uns bitte an unsere Geschäftsstelle welche Erfahrungen vor Ort mit der Anwendung der ERA 2010 bestehen und inwieweit bei grundhaften Straßenausbauten die Belange des Radverkehrs Berücksichtigung finden.
Radwegebenutzungspflicht überprüfen
Zu begrüßen ist auch, dass das Land sich in einer Presseerklärung vom 30.12.2011 zur Ankündigung der Stadt Dessau 80% aller Radwegebenutzungspflichten aufzuheben, klar hinter diese Entscheidung gestellt hat und erklärt hat die „Auffassung der Richter zu teilen“. Gleichzeitig fordert das Verkehrsministerium des Landes Sachsen-Anhalt seine Kommunen ausdrücklich dazu auf, den Benutzungszwang zu überprüfen. Auch diesbezüglich ist eine Schulung unter anderem auch der Verkehrspolizei erforderlich. Beispielweise zeigte sich dies bei einem Beitrag eines Herrn Möbius bei einem MDR-Fernseh- Beitrag zu Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in Dessau. In dem Beitrag behauptete Herr Möbius Radwege seien aus seiner subjektiven Sicht sicherer. Es kann aber bei derartigen Beiträge nicht um die subjektiven Eindrücke einzelner Personen gehen, von einem Sprecher der Polizei sollte man Kenntnisse der anerkannten verkehrswissenschaftlichen Forschungen erwarten können.
Bild: Rechtswidrige Benutzungspflicht: Bernburger Straße in Halle (Saale); Rad- Fußweg zu schmal, schlechter Belag und Ausleuchtung, gefährliche Ein- und Ausfahrten.
Wer Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Benutzungspflicht hat, kann formlos Einsprüche bei dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 307, Ernst-Kamieth Str. 2, 06112 Halle (Saale), Tel.: +49 345 514-0, Fax: +49 345 514-1444 einlegen. Wir bitten uns gleichzeitig eine Kopie an unsere Geschäftsstelle zu senden.
Verkehrssicherheitsbeirat einberufen
Nach einer langen Pause wird der Landesverkehrssicherheitsbeirat am 02.02.2012 wieder einberufen. Immer noch sind die Unfallzahlen, auch von Radfahrern, viel zu hoch. Städte wie Magdeburg und Dessau waren einem Kinderunfallatlas des Bundesamtes für Straßenwesen aus dem Jahre 2008 zufolge mit die gefährlichsten im bundesdeutschen Vergleich. In einem ersten Schritt gilt es herauszufinden wo die Ursachen für die Unfälle liegen. Der ADFC wird sich an dieser Diskussion aktiv beteiligen und Vorschläge machen.
Die drei Initiativen gehen auch auf Forderungen des ADFC Sachsen-Anhalt zurück. Diese wurden dem Staatssekretär im Ministerium für Verkehr und Landesentwicklung Herrn Dr. Klang bei der Landesdelegiertenversammlung am 08. Okt. vergangenen Jahres ans Herz gelegt. Mit diesen Entscheidungen ist ein hoffnungsvoller Start in das Jahr 2012 gelungen.