Wie überall im Land Sachsen-Anhalt fehlen Radabstellanlagen ab Fahrbahnrand, vor kommunalen Einrichtungen oder in Wohnanlagen. Der ADFC Halle hat deshalb eine Initiative gestartet die exemplarisch für die Situation in den Städten und Gemeinden in Sachsen-Anhalt zu betrachten ist. Straßen und Wohnanlagen werden selbstverständlich mit PKW-Stellplätzen aber häufig ohne funktionsgerechte Radabstellanlagen geplant.
Die AG Rad empfiehlt der Stadtverwaltung:
- 1. In der Adam-Kuckhoff-Straße vor der KiTa Marktspatzen sollten am Straßenrand Fahrradabstellplätze eingerichtet werden.
- 2. Die Fahrradbügel am Riebeckplatz a) und b) sollten versetzt werden
- 3. In den Planungen zum Ausbau des Böllberger Wegs zwischen den Weingärten und der Haltestelle Böllberger Weg zusätzliche Querungsstellen vorzusehen und die Führung des Radverkehrs in der Beesener Str. zu verbessern bzw. die Radwegebenutzungspflicht aufzuheben
- 4. Die Radabstellrichtlinie mit Leben zu füllen und weitere wichtige Abstellanlagen vorzusehen
- 5. den Radverkehr im Paulusviertel stärken
Begründung:
zu 1. Die KiTa ist in einer Hinterhofsituation angesiedelt, die Fläche erlaubt keine zusätzlichen Radabstellanlagen. Kinder- und Elternfahrräder können nur in der Einfahrt provisorisch zwischen den Mülltonnen abgestellt werden. Zur Förderung des Radfahrens ist es wichtig Kindern möglichst früh an das Radfahren heranzuführen. PKW-Fahrten der Eltern können reduziert werden. Da derzeit keine sicheren vorhanden sind, verzichten Eltern auf das Bringen und Abholen mit dem Fahrrad.
Die Adam-Kuckhoff-Straße ist eine verkehrsarme Straße, die das Abstellen von Fahrrädern am Straßenrand erlaubt. Die Landesregierung verweist bei einer Antwort auf einer großen Landtagsanfrage auf die Zuständigkeit der Kommunen.
Nützliche Links
Faltblatt Fahrradbügel für Leipzig (pdf 1,1 mb)
In der ausführlichen Berliner Broschüre “Leitfaden zum Fahrradparken” (herausgegeben 2008) wird das Thema Fahrradbügel auf der Fahrbahn auf den Seiten http://www.adfc-berlin.de/aktionenprojekte/abstellanlagen/86-leitfaden-fahrradparken.html behandelt.
zu 2. Abstellanlagen versetzen
a ) Abstellanlage auf der Abfahrt von der Magdeburger Straße Rcht. Riebeckplatz
Die zwei Bügelständer an einem Zweirichtungsradweg mit hoher Fußgängerfrequenz und Radfahrergeschwindigkeit auf der Abfahrt gefährden unnötig (ich passiere täglich und habe so gut wie noch nie eine Nutzung beobachten können) den Radfahrer und Fußgänger. Der ADFC sieht an vielen Stellen in der Stadt großen Bedarf für zusätzliche Abstellanlagen, aber genau an dieser Stelle nicht.
b) Bügelstellplätze im Tunnel Riebeckplatz
Die drei Bügel in dem Tunnel Riebeckplatz Rcht. Merseburger Str. werden ebenfalls so gut wie nie genutzt, schmälern aber den engen Raum im Durchgang.
Gemäß 11.01.2010 der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) 2010 ist
„das Freihalten des lichten Raumes von grundlegender Bedeutung für die Verkehrssicherheit des Radverkehrs. Das Einbringen von Verkehrseinrichtungen [die Bügel haben hier eine gleichartige Wirkung wie ein Absperrgerät] bedarf in der Regel der Anordnung durch die Verkehrsbehörden [ist dies hier auch erfolgt?]. Sie sind nur zu rechtfertigen, wenn der angestrebte Zweck mit anderen Mitteln nicht erreichbar und die Folgen eines Verzichts die Nachteile für die Radverkehrssicherheit übertreffen“.
Der Zweck ist aber nicht erkennbar bzw. wird nicht erreicht (die Bügel werden so gut wie gar nicht als Fahrradabstellanlage genutzt, es ist nicht erkennbar, wer dort jeweils sein Fahrrad abstellen sollte), der Verzicht bzw. Rückbau würde also in keiner Weise die Nachteile für die Radverkehrssicherheit übertreffen.
Die Gleichberechtigung des Verkehrsmittels Fahrrad spiegelt sich auch in der Verteilung öffentlicher Flächen. Bisher gehört das Parken am Fahrbahnrand in vielen Straßen zu einem selbstverständlichen Recht für den ruhenden PKW-Verkehr. Dem gegen über sind die Flächen, die für das Parken von Fahrrädern zur Verfügung stehen verschwindend gering.
Das Aufstellen von Radabstellanlagen sollte auf einer systematischen Planung beruhen, gerne wird der ADFC hierbei mitarbeiten. Die Bügel am Riebeckplatz wurden hingegen ungeplant, ohne Beteiligung des ADFC aufgestellt.
Die o. g. Initiative wurde von der Fraktion Bündnis 90/ Grüne im Stadtrat Halle (Saale) aufgegriffen, die Stadtverwaltung prüft derzeit unseren Vorschlag.
Auszug aus Großer Landtagsanfrage VI. 14
Frage Nr. 14 (Seite 65):
„Der Fahrbahnrand ist bei geschlossener Bebauung häufig die einzige Möglichkeit, Radabstellanlagen zu errichten. Dies wird in vielen deutschen Städten wie Leipzig, Dresden und Münster praktiziert. Wie steht die Landesregierung zur Ausweisung von Radabstellanlagen am Fahrbahnrand?“
Antwort in der großen Landtagsanfrage zu Frage Nr. 14 (Seite 66):
Für die Ausweisung von Radabstellanlagen sind die Städte zuständig. Diese können die Aufstellorte bzw. die genaue Lage der Fahrradabstellplätze z. B. in Richtlinien festlegen.
zu 3. Planungen zum Ausbau des Böllberger Wegs zwischen den Weingärten und der Haltestelle Böllberger Weg; Führung des Radverkehrs in der Beesener Str.
3. a) Ausgangssituation:
Im Rad- und Wanderstadtplan Halle (Saale) – Ausgabe 2008 – sind drei Gefahrenstellen für Radfahrer und Fußgänger in diesem Bauabschnitt (Böllberger Weg) markiert.
Es ist die dickste Folge von Gefahrenstellen auf der gesamten Stadtkarte! Aus der Führung von Straßenbahnen auf einem gesondertem Gleiskörper ergibt sich ein Konflikt mit dem Radverkehr – fehlende Querungsstellen führen zu Unfällen, da Radfahrer sich beim Queren in Gefahrensituationen begeben oder den Radweg in die falsche Richtung nutzen – ein Umdenken in der Planung ist erforderlich. Die Gefahrenstellen sind:
3. a) 1. Torstraße (Einmündung in der Böllberger Weg)
3. a) 2. Ludwigstraße
In der Rad- und Wanderstadtplan Halle (Saale) – Ausgabe 2008 – der Ludwigstraße ist die einzige (in diese Bauabschnitt) die für der „Führung des Radverkehrs auf ruhigen Straßen“ dargestellt ist = Routenfunktion.
3. a) 3. Warneckstraße
Verkehrsarmer West-Ost Schleichweg für Radfahrer und direkte Verbindung zur Hafenbahntrasse/SRWW.
Die Unfallstellen sind zu entschärfen. Wenn die Stadt keine Querungsmöglichkeiten plant, wird der Radfahrer und Fußgänger trotzdem weiterhin queren und sich dem erhöhten Gefahrenrisiko aussetzen. (kann man in Halle z. B. in der Delitzscher Str. beobachten). Querungsstellen sorgen nicht nur für mehr Komfort durch direkte Führung – sondern vor allem für mehr Sicherheit.
Die vorgesehenen Breiten sind nicht Gegenstand der Betrachtung, da diese aus den vorliegenden Kartenmaterial nicht abgelesen werden können.
Die AG Rad begrüßt die Führung des Radverkehrs auf Radfahrstreifen als einer modernen Form der Radverkehrsführung, wie sie schon zum Teil in der Delitzscher und der Beesener Straße zur Anwendung gekommen ist.
Für problematisch und bedenkenswert halten wir die Führung an den Querungsstellen, zum Teil sind keine Querungen (Geseniusstraße, Warneckestr., Lidl-Markt – Flurstück 2417, Stadtgutweg) vorgesehen, zum Teil soll indirekt gequert (Torstr., Ludwigstr., Vor dem Hamstertor) werden.
Da bekannt ist und auch in Halle beobachtet werden kann, dass der Radverkehr Umweg sensibel reagiert, d. h. fehlende Querungen führen zu Fahrten in die Gegenrichtung und zum Queren des Fahrbahndammes und dies zu zusätzlichen Gefährdungen und Unfällen führt schlägt die AG Rad vor:
Entweder
3. a) 4. a) Den Straßenbahndamm an den o. g. Querungsstellen auf Straßenniveau abzusenken und die Radfahrstreifen vor den Querungsstellen in Schutzstreifen zu überführen um die Möglichkeit zur Querung, d. h. zum Linksabbiegen zu ermöglichen
oder
3. a) 4.b) Eine Führung der Straßenbahn wie in der Beesener Str., d. h. auf Straßenniveau und asphaltierten Untergrund vorzusehen.
An Kreuzungen Torstraße und Ludwigstr. sollten zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, sicher, direkt und damit komfortabel und schnell abzubiegen. Dies könnte durch eine Führung über eine Fahrradschleuse erfolgen oder in dem die durchgehende weiße Linie an geeigneter Stelle für Linksabbieger unterbrochen bzw. gestrichelt geführt wird um das direkte Linksabbiegen zu ermöglichen.
Beesener Straße und Böllberger Weg: Die durchgehende weiße Linie soll an geeignete Stellen für Linksabbieger unterbrochen werden um das direkte Linksabbiegen zu ermöglichen.
3. b) Radwegebenutzungspflicht in der Beesener Str. aufheben
Beesener Straße Baudetail: Der Übergang von dem Radfahrstreifen zu der Straßenbahnhaltestellebordstein-radwegrampe ist durch ein Betonbordsteinelement unterbrochen. Besser wäre – wie in der Delitzscher Straße – auf diese Betonelement zu verzichten und dadurch ein fließende und komfortabler Zu- und Abgang zu schaffen.
Die AG Rad empfiehlt die Radwegebenutzungspflicht in der Beesener Straße stadtauswärts ab der Wolfstraße auf einem gemeinsamen Fuß-/ Radweg aufzuheben und durch die Anordnung Radfahrer frei zu ersetzen. Der Radverkehr ist dort durch Hauseingänge, Einfahrten und Fußgänger erheblich gefährdet bzw. ein zügiges Vorankommen ist nicht möglich. Sehbehinderte können sich an keiner taktilen Grenze orientieren. Die Anordnung der Radwegbenutzungspflicht ist zudem nicht gesetzeskonform. Die seit Anfang 2012 in Sachsen-Anhalt gesetzlich verbindliche ERA 2010 sieht unter 3.6. den Ausschluss einer gemeinsamen Führung bei Hauptverbindungen des Radverkehr, wie sie die Beesener Str. darstellt (mit 1.162 Radfahrbewegungen in 16 h; Aufstellung Ordnungsamt vom 10. Mai 2012), aus. Hingegen könnte „Gehweg/ Radfahrer frei“ für langsame und vorsichtige Radfahrer angeordnet werden.
zu 4. Radabstellrichtlinie mit Leben füllen- Weitere wichtige Abstellanlagen vorsehen
4.1 Radabstellanlagen in Straßen
Im Übrigen sollte die Radabstellrichtlinie der Stadt Halle jetzt mit Leben gefüllt werden. Der ADFC fordert, dass bei allen laufenden Straßenplanungen, wie etwa in der Thomasiusstraße, Großen Ulrichstraße, am Rannischen Platz oder in der Torstraße, auf öffentlichen Flächen oder auch an der Stelle von PKW-Parkplätzen Radabstellanlagen vorgesehen werden.
Auch in der Kleinen Ulrichstraße fehlen Fahrradabstellmöglichkeiten. Der ADFC unterstützt deshalb ausdrücklich die Forderung eines Einzelhändlers, anstelle eines sich vor dem Laden angeordneten PKW-Abstellplatzes eine Fahrradabstellanlage einzurichten. Die Forderung nach mehr Abstellplätzen in der Innenstadt wird im Übrigen auch vom Chef des Hallischen Kaufhofs Herrn Wolfgang Schmidt geteilt. Er betrachtet die Radfahrer als eine wichtige Zielgruppe für den innerstädtischen Einzelhandel in der Stadt Halle.
4.2 Ballsporthalle
Nicht zuletzt muss die neue Ballsporthalle – anders wie das Erdgas-Stadion oder die Robert-Koch Schwimmhalle – mit ausreichend Fahrradabstellanlagen bestückt werden.
zu 5. Radverkehr im Paulusviertel stärken
Die Planungen zur Bebauung des derzeit hohe Wellen schlagenden ehemaligen Regierungspräsidiums im Regierungspräsidium mit einer Wohnanlange muss ebenfalls mit einem vorbildlichem Fahrradabstellanlagenkonzeptes verbunden werden. In dem hochverdichteten Gründerzeitquartier ist der Platz knapp, die Erschließung des Quartiers für das Radfahren ist geradezu lebensnotwendig um auch Platz für Fußgänger, Kinder, Rollstuhlfahrer frei halten zu können. Die Stadt hat hier die Möglichkeit über ihre kommunale Tochter HWG Zeichen zu setzen. Moderne gut zugängliche, witterungsgeschützte und doch diebstahlsichere Abstellanlagen sind hier Pflicht. Vielleicht beginnt jetzt auch einmal ein Nachdenken über die Sanierung der maroden Straßen- und Tiefbauinfrastruktur im Paulusviertel. Allzu viele Straßen mit Kopfsteinpflaster sind allenfalls noch mit Mountain-Bikes zu befahren. Ungelöst ist auch das Problem fehlender Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in vielen Wohnhäusern im Paulusviertel. Der Radverkehr, kann vor dem Hintergrund eines radaffinen Milieus signifikante MIV-Entlastungseffekte im Paulusviertel leisten.
Die Ankündigung der Errichtung von 318 Fahrradabstellflächen (halle spectrum vom 08.12.2012) im Wohnpark Paulusviertelsetzt ein in Halle bisher nicht gekanntes Verständnis für das Thema Radabstellen, setzt ein Zeichen und wird vom ADFC ausdrücklich begrüßt.
Für die AG Rad
Volker Preibisch12