Die neue StVO, die am 28. April 2020 in Kraft getreten ist, bringt ein ganzes Bündel an neuen Regeln mit sich, die mehr Sicherheit für Radfahrende garantiert, wenn die Regeln befolgt und überwacht werden.
Eine zentrale Regel ist der Sicherheitsabstand beim Überholen, der nun innerorts mindestens 1,50 Meter zwischen PKW und Fahrrad betragen muss, außerorts sogar 2 m.
Rechtsabbiegende Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen dies nun mit Schrittgeschwindigkeit tun. Wenn Radwege vorhanden sind, gilt an Kreuzungen und Einmündungsbereichen ein Parkverbot bis zu 8 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten. Es sind empfindliche Bußgelder für gefährdendes Rechtsabbiegen und Türöffnen sowie das Halten auf Radfahrstreifen auf der Fahrbahn vorgesehen.
Radfahrende dürfen ab sofort nebeneinander fahren, solange genug Platz zum Überholen ist und sich keine Behinderung ergibt. Außerdem können Kommunen nun Fahrradzonen einrichten.
Mehr dazu beim ADFC-Bundesverband. Der ADFC Sachsen-Anhalt hat zu den Themen StVO-Novelle und mit dem Rad zur Schule fahren eine Pressemitteilung veröffentlicht.