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Wintereinbruch: Rücksicht auf Fuß- und Radverkehr nehmen

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Der ADFC Dessau bittet in der aktuellen Frostperiode um vermehrte Rücksicht auf Menschen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind. Radverkehr auf der Fahrbahn ist nach StVO die Regel, nicht die Ausnahme. Nur bei angeordneter Benutzungspflicht muss der bauliche Radweg, die „Nebenanlage“ benutzt werden. Bei Schnee- und Eisglätte sind diese benutzungspflichtigen Radwege oft nicht zumutbar, weil schon eine geringe Schnee- und Eisdecke das Radfahren zur Gefahr macht. In diesen Fällen sieht die StVO eine Ausnahme vor: Radfahrende dürfen auf die Fahrbahn ausweichen. Auf diesen Abschnitten gilt es für den motorisierten Fahrzeugverkehr aktuell verstärkt Rücksicht zu nehmen.

Presseinformation Wintereinbruch

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