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Stillstand im Verkehrsministerium (2007)

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Auftaktveranstaltung zum Landesradverkehrsplan Sachsen-Anhalt nur Strohfeuer?

fragt sich der ADFC Sachsen-Anhalt, nachdem nach der Verkündigung des Elf-Punkte-Aktionsplan „Pro Rad“ durch den Landesminister für Verkehr am 12. September und der Auftaktveranstaltung zum Landesradverkehrsplan am 18.12.2006 sechs bzw. drei Monate ins Land gegangen sind, ohne dass konkrete Aktivitäten und Termine bekannt geworden sind.


Während der Freistaat Sachsen bereits im Dezember 2005 einen Landesradverkehrsplan beschlossen hat und das Land Thüringen an einem Plan arbeitet, herrscht in Sachsen-Anhalt erst einmal Flaute vor. Von dem Aktionsplan ist auch eine halbes Jahr nach Verkündigung noch nichts wahr geworden – und nach der Auftaktveranstaltung für den Radverkehrsplan ist von weiteren Terminen oder Zeitvorgaben nichts bekannt.

Stillstand ist Rückschritt

  • Beispiel Radtourismus: Deutschlandweit werden derzeit touristische Radfernwege zertifiziert, Qualitätsstandards werden damit zukünftig wichtiger in der Vermarktung. Damit Sachsen-Anhalt nicht den Anschluss verliert und Anteile an diesem wichtigen wachsenden Tourismussegment verschenkt ist es dringend erforderlich, dass das Land eine aktivere Rolle beim Ausbau, der Beschilderung und der Vermarktung einnimmt. Der derzeitige Ausbauzustand reicht nicht aus, um sich auf Dauer mit der bundes- und europaweiten Konkurrenz messen zu können.
  • Beispiel Infrastruktur: In Halle wurde mit Millionenaufwand eine Bahnhofvorplatz auch aus Mitteln des Landes ausgebaut. Dieser Umbau ist alles andere als fahrradfreundlich und verkehrssicher und konterkariert die Bemühungen, mehr Pendler zum Umsteigen auf Rail and Bike zu bewegen. Auch bei der Prüfung einer funktionsgerechten Mittelverwendung muss das Land in Zukunft mehr Verantwortung übernehmen und dafür sorgen, dass seine Zuschüsse in eine fahrradfreundliche Infrastruktur fließen.

Der ADFC Sachsen-Anhalt fordert deshalb, im Ministerium für Verkehr, ähnlich wie im Bundesverkehrsministerium, ein Referat Radverkehr einzurichten. Zentrale Aufgaben dieses Referates sollten die Koordinierung aller mit Radverkehr befassten Ministerien und Behörden, die Vorlage eines jährlichen Berichtes zum Radverkehr und die Erarbeitung des Landesradverkehrskonzeptes sein. Es ist notwendig landesweit einheitliche fahrradfreundliche Standards für Verkehrsanlagen, Beschilderung und Ausbau von Radwegen festzulegen und dann dafür zu sorgen, dass diese auch eingehalten werden.

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