Die Stadtverwaltung Halle (Saale) ist nach langem Zögern und zunehmendem öffentlichen Druck durch Medien, Politik und ADFC einem Anliegen des ADFC Sachsen-Anhalt e. V. nachgekommen und hat die Radwegebenutzungspflicht in der Bernburger Straße/stadteinwärts aufgehoben und die bisherige Beschilderung abgenommen.
Dies machte nicht zuletzt ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom November 2010 erforderlich. Demnach ist die Radwegebenutzungspflicht nur noch dann anzuordnen, wenn die Nutzung der Fahrbahn nachweisbar, gefährlicher ist als die Nutzung der Straße, d. h. wenn die Fahrzeugdichte sehr hoch und wenn sich der Radweg in einem normgerechten Zustand befindet. Beides ist in der Bernburger Straße nicht gegeben.
Der ADFC bedankt sich, bei Bündnis 90/Grüne und FDP dafür, dass sie die Initiative des ADFC aufgegriffen haben und zuletzt in einer gemeinsamen Presseerklärung, unterstützt haben.
Allerdings muss die Aufhebung auch auf die andere Straßenseite ausgedehnt werden, es stehen zahlreiche weitere Anordnungen der Radwegebenutzungspflicht in Halle und Tausende in ganz Sachsen-Anhalt zur Disposition.
Keinesfalls darf die Radwegebenutzungspflicht mehr dazu missbraucht werden, die Straße für schnellere Verkehrsmittel wie PKW, Bus und Straßenbahn „frei zu räumen“ und die Radfahrer auf zu schmale, marode und damit langsame und unsichere Verlegenheitsradwege zu zwingen.