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Radabstellanlagenrichtlinie in Halle

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Foto: Fahrradbügel, Salineinsel, Halle (Saale)

Erstmals hat eine Kommune in Sachsen-Anhalt auf Anregung und nach jahrelangem Nachbohren, des ADFC Halle hin, am 28. März 2012 eine Richtlinie für Radabstellanlagen beschlossen. Damit werden quantitative und qualitative Vorgaben für die Errichtung von Radabstellanlagen für den umfangreichen Anlagenbereich der Stadt Halle, wie z. B. Sportstätten, Schulen, Verwaltungsgebäude, Kitas usw. festgelegt. Felgekiller gehören endlich der Vergangenheit an, für Standorte mit langen Parkzeiten wie am Arbeitsplatz und in der Schule soll ein Witterungsschutz vorgesehen werden.

Wie bitter notwendig eine solche Richtlinie ist, zeigte zuletzt das Negativbeispiel Stadionbau in Halle. Für 15.000 mögliche Zuschauer wurden ganze 13 Fahrradbügel errichtet!

Leider können diese Regelungen nicht auf private Bauvorhaben angewandt werden, dies verhindert die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Der ADFC fordert deshalb die Landesregierung auf im eigenen Wirkungskreis und bei der Ausreichung von Fördermittel z. B. im Schulbau die Errichtung von Radabstellanlagen verbindlich zu regeln. Den Kommunen sollte Möglichkeit eröffnet werden auch bei privaten Vorhaben baurechtliche Vorgaben in Hinsicht auf Radabstellanlagen zu machen.

In der Stadt Halle wünscht sich der ADFC jetzt ein kommunales Programm, das aus der Stellplatzablöse gespeist werden könnte, um in vielen städtischen Einrichtungen funktionsgerechte Abstellanlagen nachzurüsten. Die seit langem geplante Radstation am Hauptbahnhof sollte nach dem Vorbild z. B. der Stadt Erfurt endlich errichtet werden.


Richtlinie zum Bau von Fahrradabstellanlagen in der Stadt Halle (Saale)

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