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Radwegebenutzungspflicht in Halle (Saale) auf dem Rückzug

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Der ADFC Regionalverband Halle hat nach jahrelangen Bemühen erreicht, dass die Radwegebenutzungspflicht an den im folgenden benannten Straßen aufgehoben wird:

    – Kaiserslauterer Straße (Karlsruher Allee – Eierweg)
    – Eierweg (südlich der Kaiserslauterer Straße)
    – Dölauer Straße
    – Große Steinstraße (Höhe Hst. Am Steintor)
    – Hallorenstraße (A.-Einstein-Straße – Lilienstraße)
    – Begonienstraße (Nordabschnitt)
    – Heidering
    – Am Tagebau
    – Binnenhafenstraße

Diese Umkehrung der Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte ist notwendig, weil sich gezeigt hat, dass Radwege in der Regel nicht sicherer sind als das Fahren auf der Fahrbahn. Besonders gefährdet sind die Radfahrer durch rechts abbiegenden PKWs mit schlechter Sicht auf den Radweg. Häufig müssen Radfahrer aber trotzdem viele Einschränkungen und Nachteile hinnehmen, indem sie auf zu schmale, abrupt endende Radwege im schlechten Zustand abgedrängt werden. Konflikte mit Fußgängern sind auf gemeinsamen Fuß/ Radwegen vorprogrammiert.

Die Stadt Halle vollzieht damit eine Entwicklung nach, die in vielen Städten in Deutschland schon im Gange ist.

Der ADFC wird die anstehende Prüfung weiterer benutzungspflichtiger Radwege kritisch begleiten.

Mainzer Katalog
Jonas Klöpfer: Leitfaden zur Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht in Mainz [PDF 1,3 MB]

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