Ein kleiner Schritt für die Menschheit, ein großer für die Radfahrerinnen und Radfahrer in Sachsen-Anhalt. Für den ADFC Sachsen-Anhalt e.V. ist der Beschluss der ersten Fahrradabstellanlagensatzung des Landes im hallischen Stadtrat vom 28.10.2015 ein wichtiges Signal für alle anderen Kreise und Kommunen. Endlich wird das Fahrrad dem Kfz gleichgestellt, Bauherren müssen zukünftig in Halle auch an den Verbleib von Fahrrädern denken.
Das ist an vielen Stellen in Sachsen-Anhalt für Radfahrer ein großes Problem, es gibt keinen Raum für das Abstellen und die Sicherung Hunderttausender von Fahrrädern. Während mit Millionenaufwand und mit Zugriff auf einen großen Teil des öffentlichen Raumes überall Kfz-Stellplätze vorgesehen werden, ist dem Fahrrad häufig nur eine Aschenputtelrolle, bzw. der Platz am Zaun, zugedacht. Dies trotz extrem hoher und weiter steigender Fahrraddiebstahlzahlen und der unbestrittenen positiven Wirkung des Radverkehrs auf die Stadtentwicklung und das menschliche Wohlbefinden. Umso erfreulicher ist es, dass die Stadt Halle jetzt neue Maßstäbe setzt.
Der ADFC erhofft sich, dass nun bald auch Weitere der ca. 200 Kommunen in Sachsen-Anhalt dem Beispiel der Stadt Halle folgen. Außerdem bedarf es Programmen, um die zahlreichen fehlenden Abstellanlagen vor bestehenden Gebäuden nachzurüsten. Notfalls auch an Stelle eines Kfz-Stellplatzes (ein Kfz-Stellplatz liefert Platz genug für mindestens 10 Fahrräder). Eine Finanzierungsquelle hierfür ist die Stellplatzablöse. Auch dies wird aktuell in Halle zum ersten Mal praktiziert. Keinesfalls dürfen heute noch oft anzutreffende Felgenkiller (Einschubrillen) installiert werden.
Nichts was man nicht noch besser machen könnten: Städte wie Potsdam, Berlin und München sehen an Wohnungen oder Arbeitsstätten verbindlich witterungsgeschützte Fahrradabstellanlagen vor.
Alle Unterlagen zum Einstimmigen Beschluss des Halleschen Stadtrates gibt es hier: http://buergerinfo.halle.de/to0040.asp?__ksinr=14700
Unter 6.6 1. Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Halle (Saale) – Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss