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Gefahrenstelle – Elbbrücke Dessau-Roßlau

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Aktuell werden auf der Elbbrücke zwischen Dessau und Roßlau Baumaßnahmen durchgeführt. Im Zuge dessen ist die rechte Richtungsfahrbahn nach Roßlau für den Fahrzeugverkehr gesperrt und dem Rad- und Fußverkehr vorbehalten. Die jetzige Führung auf dem Fahrstreifen entspricht der einer “Protected Bike Lane“, einer vom Fahrzeugverkehr durch Baken abgetrennten Führung, die es möglich macht auf einem geschützten Zweirichtungs-Radfahrstreifen mit dem Fahrrad in Richtung Dessau zu fahren. Der ADFC fordert diese Lösung dauerhaft, um die Gefahrenstelle Elbbrücke zu entschärfen und die englischen Verhältnisse zu beenden!

Elbbrücke Dessau-Roßlau – „Protected Bike Lane“ als dauerhafte Lösung. Foto: adfc Regionalverband Dessau


Bereits in einem Schreiben vom Herbst 2015 hat der ADFC zum wiederholten Male auf die völlig unzureichende Situation des Radverkehrs auf der Elbbrücke zwischen Dessau und Roßlau hingewiesen und zwei Lösungsvorschläge unterbreitet:
1. Beleuchtung der Brücke um die nicht StVO-konforme Situation zu entschärfen und bei möglichen Begegnungen mit Fußgängern das Risiko einer Kollision zu minimieren,
2. Bauliche Trennung der rechten Fahrspur in Richtung Roßlau von den anderen Fahrspuren und alleinige Nutzung durch Zweirichtungsradverkehr. Der Fußverkehr könnte auf dem jetzigen Hochbord getrennt vom Radverkehr erfolgen.

Nach Ansicht des ADFC ist die Situation so gefährlich, dass es eine Frage der Zeit ist bis ein schwerwiegender Unfall passiert. Die Aussage, dass ein anderer Baulastträger zuständig ist, kann für eine Abhilfe der Gefahrenstelle nicht relevant sein.
Die derzeitige Lösung beweist, dass keine unzumutbaren Einschränkungen für den motorisierten Verkehr entstehen, wenn die temporäre Lösung verstetigt wird. Der ADFC hat während der Stoßzeiten die Situation beobachtet und konnte keinerlei Verzögerungen im Verkehrsablauf feststellen.
1. Nach Einschätzung des ADFC fließt etwa ein Drittel des Verkehrs über den Rechtsabbieger  in Richtung A9 nach Coswig ab. Etwa zwei Drittel nutzen die Fahrspur in Richtung Zerbst.
2. Bis zu 6 Fahrzeuge können in der Fahrspur Richtung Zerbst stehen ohne die Rechtsabbieger Richtung Coswig zu behindern. Das tritt in den Stoßzeiten kurzfristig auf, ist ansonsten untergeordnet.
Fazit: Für den MIV entstehen durch die derzeitige Regelung geringe und zumutbare Beeinträchtigungen in den Stoßzeiten, so dass wir den Beweis erbracht sehen, dass durch einfache bauliche Maßnahmen eine STVO-konforme Radverkehrsführung umgesetzt werden kann. Die Gefahren für den Radverkehr wiegen objektiv schwerer als kurzfristige Wartezeiten in den Stoßzeiten. Besonders die Gefahr von Kollisionen zwischen Fußgängern und Radfahrenden stützen diese Einschätzung, da deren Unfallfolgen schwerwiegend sind.
Im Übrigen sieht der ADFC es als vertrauensbildende Maßnahme für das Zusammenwachsen von Dessau und Roßlau, dessen sich der Wahlkreisabgeordnete vermittelnd annehmen könnte.

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