Der Fußgängerüberweg in der Antoinettenstraße hat nach einem Unfall mit Radfahrerbeteiligung für Diskussionen gesorgt, die der ADFC nach Prüfung vor Ort ergänzen möchte. Die Verkehrsorganisation an der Querungsstelle Antoinettenstraße ist für Radfahrende sehr missverständlich. Warum?
Von der Bahnhofsbrücke kommend befindet sich vor dem Überweg eine durch die übliche Streifenmarkierung gekennzeichnete Furt. Normalerweise kennzeichnet eine markierte Furt eine bestehende Vorfahrt. Die Markierung alleine führt die Vorfahrt jedoch nicht herbei. Wenn keine Vorfahrt für den Radverkehr besteht, wie es in diesem Fall ist (vgl. Foto), kann es durch die Markierung zu Missverständnissen und Unfällen kommen, wie unlängst geschehen.
Es gibt zwei Möglichkeiten die Querungsstelle für den Radverkehr sicherer zu machen. Die Wegbeziehung über die Querungsstelle gehört nach Radverkehrskonzept der Stadt Dessau-Roßlau zum Hauptnetz der Kategorie III und ist somit eine wichtige Radverkehrsverbindung in die Innenstadt von Dessau. Folglich könnte dem Radverkehr Vorrang eingeräumt werden. Da auf der Antoinettenstraße Tempo 50 gilt und die Straße an allen Einmündungen Vorrang hat, würde der Vorrang für den Radweg am besten mit einer Aufpflasterung unterstützt werden. Mit dieser Variante kann die Stadt dem Markenzeichen Fahrradstadt gerecht werden und den Radverkehr sicher fördern.
Als alternative Variante empfehlen wir die Furtmarkierung zunächst zu entfernen. Ergänzend könnte das Verkehrszeichen „Vorfahrt achten“ als Piktogramm auf den roten Pflastersteinen des Radwegs markiert werden. Beide Varianten dienen der Sicherheit des Radverkehrs. Die Variante „Vorrang für den Radverkehr“ wäre ein Beitrag zur Stadtentwicklung und verbindet ideal den Bahnhof mit der Zerbster Straße – für Gäste und Bürger.