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3 Monate nach dem tödlichen Unfall am Zoo

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Die ↗ Mitteldeutsche Zeitung berichtete am 11. Februar über Bauarbeiten an der Zoo-Kreuzung. Zur Erinnerung: An dieser Kreuzung ist Ende Oktober 2019 eine junge Radlerin tödlich verunglückt. Sie wurde von einem nach rechts abbiegenden LKW überfahren.

Bei tödlichen Verkehrsunfällen berät die aus Vertretern der Stadt Halle und der Polizei bestehende Unfallkommission über sich daraus ergebende Konsequenzen. Es ist für uns als ADFC jedoch unverständlich, dass die Beratungen der Unfallkommission über drei Monate nach dem tödlichen Unfall noch zu keinem Ergebnis gekommen sind.

Ebensowenig verstehen wir die Einschätzung der Stadt, die Unfallstelle sei nicht besonders gefährlich. Offenbar hat der LKW-Fahrer die Radlerin übersehen und offenbar hat dazu die schlechte Verkehrsführung, die die Sicht auf den Radweg beeinträchtigt, zum Übersehen beigetragen. Zudem ist die Rechtsabbiegefahrban an dieser Stelle als so genannter freier Rechtsabbieger ausgeführt, eine Lösung die besonders hohe Risiken für Radfahrende mit sich bringt.

Unserer Meinung nach muss kein Unfallhäufungspunkt vorliegen oder ein schwerer oder tödlicher Unfall passieren, um einen Ort als gefährlich für die Verkehrssicherheit einzustufen und Maßnahmen zu ergreifen. Vorausschauende Verkehrsplanung sollte solche Stellen proaktiv identifizieren und entschärfen, um Leib und Leben aller Verkehrsteilnehmer*innen zu schützen.

Für die Zukunft fordern wir, dass nach schweren oder tödlichen Unfällen die Unfallkommission sofort tagt und zu Ergebnissen kommt. Mängel müssen zeitnah identifiziert und beseitigt werden.

Im konkreten Fall der Kreuzung am Zoo ist unserer Meinung nach fraglich, ob es überhaupt nötig ist, dass Kfz an dieser Stelle nach rechts aus der Reilstraße in die Paracelsusstraße abbiegen können: De facto tun das nur sehr wenige, diese könnten einen Umweg verschmerzen. Eine sichere und zugleich kostengünstige Lösung für diese Kreuzung ist demnach, das Rechtsabbiegen dort zu verbieten.

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