Neue StVO tritt in Kraft
Spielräume für Radverkehrsförderung jetzt nutzen!
Mit Inkrafttreten des novellierten Straßenverkehrsgesetztes (StVG) im Juli 2024 haben Kommunen die gesetzliche Möglichkeit Maßnahmen der Verkehrsorganisation an den Erfordernissen des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie an einer nachhaltigen Stadt- und Verkehrsentwicklung auszurichten. Auf Basis dieser Änderung des StVG wurden Änderungen im §45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschlossen, die Kommunen eine gleichrangige Förderung des Rad- und Fußverkehrs ermöglichen. Der ADFC Sachsen-Anhalt sieht deswegen in dieser Reform des Straßenverkehrsrechtes den Motor des Verkehrswandels in unserem Bundesland.
Zentral ist, dass zur Erreichung der Ziele in der StVO § 45 Abs. 1 unter 7b) ausgeführt wird: Bereitstellung angemessener Flächen für den fließenden und ruhenden Fahrradverkehr sowie für den Fußverkehr“. Die StVO ist nun in Kraft! Die neuen Möglichkeiten der StVO können sofort genutzt werden.
Ein abwarten der Straßenverkehrsbehörden solange die Verwaltungsvereinbarung zur StVO (VwV-StVO) keine konkreten Vorgaben macht, ist rechtlich nicht erforderlich.
Grundsatzbeschluss ADFC Sachsen-Anhalt
Pressemitteilung des Bundesverbandes
Hintergründe zum neuen Verkehrsrecht